hörlich
Hörlichkeit
Hȫrlich, a. (~keit, f.):
nur in Zsstzg., s. die von Hören, z. B.: Āūf-: Nit für a., sondern für ewig gehalten. Chr. 430b, — gewöhnl. im Ggstz.: Un-a., ohne Aufhören: Ich habe sonst auch an Sie gedacht, aber mit Pausen, jetzt un-a. 19, 16 u. v. — Be-: veralt., gehörig. 90; 200 etc. — Er-: so daß Erhörung erfolgt: E. beten. L. 2, 181; 24, 353 etc. — Ge-: gehörig und Zsstzg. z. B.: Messerchen und Gäbelchen, | zunächst einander an-g. 6, 38 etc.
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