Hör
Hȫr, f. (m., n.):
Rechtsspr., die Lehenwaare von hofhörigen Gütern (in Westfalen), sonst nur üblich in Zsstzg., — vgl. Hörlos (= taub). U. 1, 92 etc. und s. Zsstzg. von Hören — z. B.: Áb-, f.: Vernehmung, Verhör: Heute kamen keine Zeugen mehr zur A. — Aūf-, f.: gewöhnl. ohne Artikel in der Verbind.: Ohne A. = unaufhörlich. 2, 22; Kurf. 1, 134 etc. — Be-: in allen drei Geschlechtern, das sich Gehörende, Geziemende; das zu Etwas Gehörende (vgl. Behörde): Ließ ich ihn der B. nach [wie sich’s gehört, gehörig] procedieren. 1, 600; Mit allem Haus-B. an Thüren und Fenster, Küche und Keller versehen. M. 145 etc., nam. aber: Drum soll, was Schiras durch Hafis | Tiflis durch deine Lieder werden; | denn aller Zu-B. [was dazu gehört, nothwendig ist] ist dir | im herrlichsten Verein geworden. 2, 172; Nebst der übrigen Zu-B. 9, 139; Alles, was .. niet- und nagelfest in einem Grundstück ist, muß für ein Zu- B. desselben gehalten werden. Pand. 2, 525; Grund und Boden, Materialien und alles Zu-B. 39, 119; 26, 231; 31, 408; Trotz Geschwornengericht und allem mündlichen Zu-B. R. 1, 183; Anderer Pfeifen-Zubehör. Südr. 1, 85; Komplimente sind das Zu-B. der Bewillkommung. Haml. 2, 2; Wams, Hose, Hut | und allen Zu-B. Cymb. 3, 4; Das übrige Zu-B. N. 3, 28; Ein kleiner Sturm mit Donner und Blitz und übrigem Zu-B. 22, 2; 29, 148; Einen Saal mit allen Zu-B–en. 12, 41; 11, 47; 32, 80; Führte mich in allen Zu-B–en seiner Landwirthschaft herum. 18, 83; Die Stadt, ob sie gleich .. Freimaurerlogen und andern Zu-B. großer Städte hatte. 1, 293; 8, 214 etc., vgl.: Wir werden Nichts mangeln lassen an allen prächtigen Zubehörungen. 2, 24) etc. — Er-: Erhörung: Sucht ihr Rettung und E. 127. — Ge-, n.:
1) das Vermögen, der Sinn des Hörens, eigentl. und übertr.: Ein gutes, scharfes, leises, schwaches G.; Das G. verlieren; Die Menschheit hat ein fein G., | ein reines Wort erreget schöne Thaten. 34, 311; Ohne G. für die Stimme der Sirenen, ohne Augen für ihre Reize, ohne Gefühl für den Druck ihrer Hände. 5, 5 etc., nam. auch: der Sinn des Hörens in Bezug auf Musik: Musikalisches G. und ohne Zusatz: Sie hat eine hübsche Stimme, aber kein G. etc. Auch: das Werkzeug des Hörens, das Ohr, besonders (weidm.) von Hochwild und Raubthieren (vgl. Lauscher), seltner sonst, z. B.: Mit den Gesichten seh ich nicht, es klingen mir die Gehöre. Jr. 3, 127. —
2) in einigen Fügungen, der Zustand, da Einer Einen hört: Diese Worte sagte ich Lydien zum G. 17, 212 [so daß sie sie hören sollte]; Ich will, wenn’s Euch beliebt, | mich ins G. der Unterredung stellen. Haml. 3, 1 [so daß ich sie hören kann] etc., nam. auch: das Anhören: Einem G., kein G. geben, ihn (nicht) anhören wollen; Er verlangt G., daß man ihn anhört etc., zumal = Audienz bei hochstehenden Personen, das Vorlassen bei ihnen, zur Anhörung Dessen, was man ihnen vorzutragen hat: Da der Tempel im Brande stand, gab Titus den Tyrannen nochmals G. R. 7, 325; Dem düftenden Abbé ... G. bei der Berühmten zu erbitten. 26b; Meldet sich dem König zum G–e. 513 etc. Auch zuw. = Erhörung: Daß er nicht so ganz und gar ohne G. geseufzt. (Jris 1, 72); ferner: das Hören auf Einen, Be- achtung: Gerade so viel [so wenig] G. und Achtung verdienen als Diese. 32, 322 etc. —
3) das Verhältnis der Hörigkeit: Der Huldige und Hörige, der sich seinem Herrn entzog, [beging] .. ein Verbrechen, wovon sich der Name nicht erhalten hat, vielleicht weil es Niemand wagte, sein G. zu brechen. Ph. 3, 188; 281 ff.; 4, 331 etc. —
4) Veralt. Nbnf. (s. 1): Ein Thier, das sunst ein gut Gehörd hat. 63; Schärfet das Gehörd und benimmt die Taubheit. Th. 60; 25 etc. —
5) Zsstzg. z. B.: Äußerte ganz laut, allen Professoren zum An-G. [so daß sie es hören konnten etc.]. G. 1, 29; 8a etc., auch: Uns nur bleibt | der Name König und sein An-G. [was dazu gehört]. Sh. 3, 151; Schwarz ist An-G. der Hölle [gehört ihr an, ist die Farbe der Hölle]. 2, 485; Ar. 3, 22 etc. — Bei-G., gw. Zu- G., Zubehör, auch: Einem höhern Werke als Beigehörde dienen. 19, 43. — Die Garderobe mit allem Zu-G. [Zugehörigen] übernommen. 16, 171; 20, 85; Die Fruchttheile, die Blätter und andere merkwürdige Zu-G–e der Pflanze. Nachs. 1, 351; Mit ihrem feuerfarbnen Haar | und allen übrigen Zu-G–en. 10, 238 etc., auch weibl.: Eine Stadt mit aller Zu-G. baun. 1, 296. — Nbnf.: Mit aller Zugehörd(e). 403a; 509a; 394b; 705betc.; Zugehörung. 420a; VIbetc. — Kírch-, f.: schwzr., Kirch- Gemeine, Pfarre: In der Pfarr oder K–e Könnitz gelegen. 575a; 601a; 605b; 672b etc.; Darum heißt ein iede Kilchhöre, d. i. die Gemeind, die Versammlung. 2, 12 ff.; 24, 436; 4, 113 etc. — Ver-, n.: das Vernehmen und Abhören einer Person, nam. gerichtl.: Verfaßte das V. 4, 26; Ins V. genommen | wie ein Knabe. 422b; Das V. der sämmtlichen Zeugen. 32, 321; Zeugen-V. etc. Bei auch masc.: Der mittägige V. Ph. 4, 62; „Der morgende V. dürfte sie alle entkräften“. Nein, Herr, die lassen sich durch kein V. [neutr.] entkräften. 78. Veralt., mundartl. fem.: 276; Säug. 31; 6, 485a; Luth. 57a; 1, 144; 348 etc., auch = Gehör, Audienz: Audienz (V. ist viel zu schlecht). 1, 98; Bei der V. eines fremden Abgesandten. Nat. 257 etc.
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