Faksimile 0788 | Seite 780
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Holländer Holländerei holländerisch
Hólländer, m., –s; –s:
1) Bewohner Hollands, aus Holland gebürtige Pers., weibl.: H–in; Sprchw.: Durchgehn, auskratzen wie ein H.; Er zieht aus wie ein H., hieß es mit einem Mainzer Sprichwort. König Kl. 1, 124 etc. So auch: ein zur holländischen Schule gehöriger Maler etc.
2) Der fliegende H., bei den Seefahrern ein Unheil verkündendes Gespensterschiff. 3) Pächter des Viehstands auf einem Gut; ein „Kuhpächter“. Arndt E. 40; Ein H., wenn er zugleich Schäfer ist, steuert einmal als H. Erbvergl. § 44 etc., s. Holländerei. 4) Papierm., Cylindermaschine zur Zerkleinerung des Papierzeugs: Der Halbzeug- oder Halb- und: der Ganzzeug- oder Ganz-H. 5) Müller., H., holländische Windmühle, mit drehbarem Kopfe, gewöhnl. größer und mit mehr Gängen als die Bockmühle und mit einer Gallerie, Erd-H., ohne Gallerie. H–in, eine von einer Windmühle in Bewegung gesetzte, aus Hebeschaufeln bestehende Maschine zum Wasserausschöpfen, auch: H–ei genannt, s. Flutter- und Schwanzmühle. 6) Schiff., Holländerstich: Einfacher (enkelter) H.; Doppelter H., Katzenpfote. 7) Art Äpfel: Saurer, süßer H. 8) wilder Salbei. 9) H. [Baum]. Grube Geogr. 3, 150. 10) statt Hau-Länder (s. d.).
~ēī, f.; –en:
1) (s. Holländer 3) sowohl eine von den Nachbarn getrennt liegende Landwirthschaft, bei der Viehzucht und Wiesenwachs die Hauptsache ist, als auch die Gebäude und Anstalten auf einem Landgut (oder die Einrichtung eines Kuhpächters) zum Buttern und Käsebereiten, und ferner: die Pacht der Viehnutzung. 2) s. Holländer 5. 3) Hau-Länderei (s. d.).
~isch, a.:
aus Holland stammend, dahin gehörig, darauf bezüglich: Sich h–e Kourage holen [sich besaufen]. Bucher Nat. Z. 10, 468, nach dem engl. Holland = Wachholderbranntwein.