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Höhen
Höhen Schr. 1, 157; Schön ist der Mutter | liebliche H. | zwischen der Söhne | feuriger Kraft. Sch. 491b; Geschmückt mit göttlicher H. V. Od. 2, 6 etc. So:
Geistes-, Seelen-, Charakter-H.; Götter-H.; Der höchste Sieg, den die Majestät der Leidenschaft, die Löwen-H. [löwenhafte H.] einer bedeutenden Natur über sich selbst gewinnen kann. Gutzkow R. 9, 153 etc. 2) (s. 1) hoher Rang, vornehme Stellung und die darin begründete Macht und Gewalt, namentl. des Landes- und Oberherrn (s. u.): Was ihm Ruhm und Bern die alte H. brächte. L. 3, 336; Mehr auf den Adel und die Hochheit als auf die Tugend sehen. Zinkgräf 1, 77; Zur Verwaltung der obersten Hochheit in der Christenheit [der kaiserlichen Würde]. 41; 261 etc. So namentl. auch: H–en, H–s-Rechte = Regalien (s. d.), und z. B.: Amts-H., die auf den fürstlichen Amtern haftenden Regalien; Berg(werks)-H., H. u. Gewalt des Landesherrn über die Bergwerke; Landes-H. Sch. 366b, H. u. Gewalt des Landesherrn; Münz-, Post-, Salz-, Stempel-H. oder -Regal etc.; Jetzt ist Alles Territorial-H., ein Mittelwort zwischen Reich und Herrschaft. Möser Osn. 1, 155. 3) Titel und Bezeichnung für fürstliche Personen: Das Vorzimmer des Großherzogs von Oldenburg H. G. 31, 173; Ich ritt an den Prinzen heran .. Jhro H. 25, 44; Ihro kaiserlichen H. der Frau Erbgroßherzogin. 6, 48; Unsere H–en und Durchlauchtigkeiten. Mendelssohn 4, 2, 414; Wo der treuherzige Würtemberger sie [die Kaiserin als Prinzessin] noch „das Ho- heitchen“ nannte. Reinhard G. 163; Wandte sich an den Sultan selbst. Nachdem er Sr. H. etc. W. 9, 202 etc.; Folg’ Eure Fürsten-H. meinem Rath! Schlegel Joh. 2, 2. Für Kaiser und König gilt jetzt „Majestät“. .
Anm. S. Sanders Orth. 50; veralt. Hochheit.