höflich
Höflichkeit
Hȫflich, a. (~keit, f.; –en):
1) fein im Benehmen gegen Andre, die Anstandsrücksichten gegen sie beob- achtend, vgl. höfisch 2 und: Ihr habt es fürstlich und h. [wie es sich für Fürst und Hof ziemt] angeordnet. 3, 348, gw. Ggstz. ungeschliffen, grob: Er ist h., gar zu h., übertrieben h.; Sei h., man bedient dich schlecht, | — den Grobian zur Noth. 1, 108; Zeigt am Hofe | h–e Bescheidenheit. Cid 39; Ein eitler Mann ist zwar h., aber nie bescheiden. Der, der gegen Alle nur h. ist, ist im Grunde gegen die er h. sein könnte, grob. 8, 208; Ihn mit h. kalten | Formalitäten mehr zu scheuchen als zu halten. 12, 54; Er wird sich h–st davor bedanken; Einem Etwas h. [auf eine feine Manier] zu verstehen geben. 2, 69 etc. — Die H–keit, sowohl das H.-Sein, als die einzelnen Äußerungen desselben: Die H–keit außer Augen setzen; Seine übertriebnen H–keiten sind mir zuwider; Die H–keit .. ist .. vom Hof benannt | und für der Wahrheit Schul’ ist nicht der Hof bekannt etc. W. 6, 190; Der gesittete Bürgerton ..., so weit von der schleichenden H–keit, wie von dem zuplumpenden Bauernstolz .. entfernt. Myth. 1, 5, vgl. 8, 2 etc.; Der Gärtner brachte mir die gewöhnliche H–keit [H–keits-Gabe]. Sp. 279 etc. — Eine H–keit durch Gegen-H–keit erwidern; Eure beste Zärtlichkeit erweckt | Miß-H–keit [Un-H–keit, Unmanier]. Cymb. 2, 3; Un-h. sind nur Gleichgestellte, ein Untergeordneter, der eine Freundlichkeit nicht dankbar aufnimmt, ist un- artig. Leb. 1, 3; Un-h. sind der Niedrigkeit Genossen. 4, 39; Sich Un-H–keiten, ja selbst Grobheiten zu Schulden kommen lassen etc. —
2) veralt., mundartl.: fein, gehörig, wie es sein soll, gut etc., vgl.: „Gar ein hofliches und dauiges Essen.“ Jetzt brauchen wir h. nur von Sitten. 11, 322 etc.; Dauret in seinem Kampf h. aus. Prof. 177; Sollen wir allein aufs Wort sehen und außer uns im Wort h–en Trost und Hülf süchen und ergreifen. 182 (s. So nur noch bergm.: H–e Zeche, die gute Ausbeute giebt; „Wie steht’s?“ H. [ziemlich gut etc.]; Sieht seinen Eifer belohnt, indem er [der Gang] ihn bald wieder in neuer Mächtigkeit H–keit ausrichtet. 1, 65 etc.; Un-h–e Zeche, ohne gute Ausbeute; Un-h–e Gebäude, ohne Stollörte etc.
Zsstzg. s. 1 und 2, ferner die von Hof, z. B.: Gást-: sich auf den Gasthof und die Thätigkeit des Gastwirths beziehnd: Der in ewiger g–er Beschäftigung begriffene Wirth. Reichardt u. ä. m.
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