hiebig
Hīēbig: a.:
1) Forstw.: s. Haubar: H–es Stangenholz, das nach forstlichen Grundsätzen gefällt werden kann (12 — 20 Jahr alt), alt-h–es, älteres. — 2) Feilenh.: in Zsstzg. mit Zahlw.: Ein-h–e Feile, wo der Hieb aus einer Reihenfolge gleichlaufender quer über die Feile gehenden Kerben besteht; Zwei-h–e Feile, mit einem zweiten Hieb, dessen Zähne die des ersten kreuzen.
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