herzogisch
herzoglich
Herzogthum
Hérzog~isch, a.:
dem Herzog, seiner Partei anhängend oder gehörend: Die H–en. 427b; 605b; 726a; Ihre Anstöß [Nachbaren] waren h. 344a etc.; Dem h–en Narren. 217 (vgl. königisch). —
~lich, a.: einem Herzog gehörend, ihm gemäß, sich auf seine Würde beziehend etc. (vgl. Fürstlich etc.): H–e Würde. Länder, Paläste etc.; Der h–e Held. 406. Ebenso: Erz-, Grōß-h. —
~thum, n., –(e)s; -thümer: das unter einem Herzog als Herrscher stehende Land: Das H. Oldenburg; Das Erz-H. Ostreich; Das Groß-H. Toskana etc.
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