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herren
Hérren, tr.:
(veralt.) zum Herrn oder Freiherrn machen, baronisieren (s. frei-h.). Schm.
Zsstzg.: Āūs-: intr., aufhören Herr zu sein: Unser alter Herr hat auch ausgeherret, seit fünf Tagen ist er maustodt. IP. 21, 172.
Be-: mit einem Herrn versehn, s. Frisch, namentl. sprchw.: Weit beherret und nah befreundet!, es ist wünschenswerth, den Herrn in weiter Ferne, Freunde in der Nähe zu haben.
Frēī-: Gefürstete, gegrafte, gefreiherrte, geadelte Anhänger. Pröhle J. 156.
Über-: (durch eine Menge) überwältigen, namentl.: Wenn du überherret bist, ist Fliehen (Frisch), ist Liegen (Alexis H. 1, 2, 153; Schottel 1145b) keine Schande. Sprchw.