Heit
† Hēīt, f.; –en:
(veralt.) Person; Art und Weise des Seins, — hochd. nur noch als Endsilbe (s. d.) lebendig (vgl. 2, 255), obgleich (s. namentl. M. 16 ff.) das Wort als ein selbständiges wieder einzuführen versucht hat: Ihr Selbst, ihr Thum [Wesen] und ihre H. [Art zu sein] bewahren. M. 183; Die alte Urheit. 35, vgl. Urthümlichkeit etc.
Anm. Ähnlich erhebt die Endsilbe „keit“ zum selbständigen Hw. u. ebenso die ihr entsprechende lat.-frz.: Ibilität, welche eigentl. die „Möglichkeit“ bez.: Daß wir sogleich zu den Jbilitäten, zu den Keiten geführt werden. 38, 15; Bis zuletzt Newton mit seinen Ibilitäten hervortritt. 39, 182.
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