heien
Hēīen, tr. (mundartl.), namentl.:
Ge-h., wohl urspr.: schlagen etc. (s. 34 und das dort Citierte, u. 4, 171), (Schiff.) auch = stampfen; meist sinnverwandt: scheren, namentl.: Einen ungeheiet lassen. E. 53; 3, 100; 6, 326a; 8, 174a etc.; Gehei dich! [scheer dich, pack dich] etc.; Als hätten wir den Fremden ein wenig in die Zähne geheien [verspotten] wollen. Säng. 64. — Zusammengezogen: Was kei [gehei = schere] ich mich um den Prediger? 3, 1, 920 Z. 21); Der Weiber Pein und Keierei [Geheierei]. 911 Z. 21; Haus 51; Ungekeit. DTr. 1, 47; D. 1, 232 etc. — Ver-: zerbrechen, zerreißen. Sch. 76 etc.
Anm. Vgl. auch: Nebulo oder uf tütsch Heyerli. 3, 14 etc. — Versch. h., haien = hegen (s. d.), z. B.: Willtu denn mein Feind sein und ich soll dir deine Schwester geheien: wie reimt sich Das zusammen? 222. — S. auch Juchheien.
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