Faksimile 0730 | Seite 722
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Geheg Gehege
Gehêg(eGehêg(e), n., –(e)s; –e:
Hag (s. d.) und zwar:
1) die Einfriedigung, wodurch Etwas eingeschlossen wird, eigentl. und übertr.: Mache dem Volk ein G–e um den Berg. 2. Mos. 12, 23; „Ein goldnes Hauptnetz flechtend“ .. Dies göttliche G–e, nicht das Haar bezwang’s. G. 10, 295; Kein anderer Mann .., | welcher ihn trank und kaum durch der Lippen G. ihn hereinließ. V. Od. 10, 328 etc.
2) ein durch Einfriedigung (oder das Recht derselben) geschützter Bezirk, nam. eine Wildbahn, Ort, wo Wild gehegt wird, z. B.: Enten-, Fasanen-, Hasen-, Repphühner-, Reh-, Sau-, Tauben-, Wild-(bret)-G–e. Döbel; Feld-G–e (s. u.), für das sich meist in Fruchtfeldern aufhaltende kleine Wild, Ggstz.: Wald-G–e. Rückert W. 3, 234; Das Jagd- G–e seiner Wälder. Sch. 348a; Es ist Wildbret, das ich eigentlich nicht selbst hege, das nur von ungefähr in meine G–e übergetreten ist. L. 8, 243; Schlich er unweidmännisch in das G–e des Angeschwärzten und auf Dessen Halloh wieder hinaus. V. Ant. 2, 125, und so oft übertr.: Einem ins G–e [vgl. Gau, Anm.] kommen, gehen (Rabener 3, 38), treten (Tieck N. 5, 131) etc. So heißt G. auch ein gehegtes Wasser, wo nur der Berechtigte fischen darf; ein gehegter, durch ein Zeichen (vgl. Hegewisch) vor unberechtigtem Betreten geschützter Acker; Ein Schlag, ein Holz, Wiesen, Teiche liegen im G–e, werden ins G–e gelegt, geschont, vor Benutzung durch Unberechtigte geschützt; der umschloßne oder begrenzte Weideraum, die Hürde etc.: Gebrochen ist ins Rund | der Herde Nachts ein Wolf .. Nun nach dem Räuber macht mir im G. die Runde. Rückert Rost. 72a; Weid-G–e. Mak. 2, 100; Ein Lamm des G–s. V. Th. 1, 10; Ge. 190; Im Winterstall und Sommer-G–e. 188; Die Feld-G–e (s. o.) von Flechten und Netzen, wo die Schafe in Sommernächten ruhen. 231 etc. und allgm. z. B.: Das G. stürzt [das Haus im Brande]. G. 10, 306; Der Kyklop, da in seinem G. ihn besuchten | unsere Freund’. V. Od. 10, 435; Ein Theil [der Bienen] im G–e der Häuser. Ge. 4, 159 etc.; Heitre Hügel, heimlich hohles Heim-G. Rückert Mak. 2, 188; Die langweilige Symmetrie und feingebürstete Ordnung unsrer Hof- und Kunst-G–e [Baumpflanzungen]. Flmerayer Or. 2, 10.
3) (s. 2) zuw. allgem., ein Bezirk, Revier, ohne den Begriff der schützenden Umgrenzung: Die dunkeln Wege | durch das felsige G–e. Müllner 2, 18; Als sie nun zum Gipfel aufgeschritten, | eröffnet sich ein geräumiges G. Streckfuß Rol. 7, 8; Führt ein schwier’ger rauher Weg | hernieder in ein tiefes Thal-G. 4, 11; Doch fanden sie den Riesen nicht | in Felsen und G–en. Uhland 392 etc.
4) ohne Mz.: das fortwährende Hegen.
Anm. Bei Adelung u. A. Gehäge, an „Hag“ sich anschließend, jetzt meist wie „hegen“ (bei Adelung „,hägen“) mit ,e“. Oberd. der Hai, das Gehai, s. Schm.