Geheg
Gehege
Gehêg(eGehêg(e), n., –(e)s; –e:
Hag (s. d.) und zwar:
1) die Einfriedigung, wodurch Etwas eingeschlossen wird, eigentl. und übertr.: Mache dem Volk ein G–e um den Berg. 2. 12, 23; „Ein goldnes Hauptnetz flechtend“ .. Dies göttliche G–e, nicht das Haar bezwang’s. 10, 295; Kein anderer Mann .., | welcher ihn trank und kaum durch der Lippen G. ihn hereinließ. Od. 10, 328 etc. —
2) ein durch Einfriedigung (oder das Recht derselben) geschützter Bezirk, — nam. eine Wildbahn, Ort, wo Wild gehegt wird, z. B.: Enten-, Fasanen-, Hasen-, Repphühner-, Reh-, Sau-, Tauben-, Wild-(bret)-G–e. Feld-G–e (s. u.), für das sich meist in Fruchtfeldern aufhaltende kleine Wild, Ggstz.: Wald-G–e. W. 3, 234; Das Jagd- G–e seiner Wälder. 348a; Es ist Wildbret, das ich eigentlich nicht selbst hege, das nur von ungefähr in meine G–e übergetreten ist. 8, 243; Schlich er unweidmännisch in das G–e des Angeschwärzten und auf Dessen Halloh wieder hinaus. Ant. 2, 125, und so oft übertr.: Einem ins G–e [vgl. Gau, Anm.] kommen, gehen 3, 38), treten N. 5, 131) etc. — So heißt G. auch ein gehegtes Wasser, wo nur der Berechtigte fischen darf; ein gehegter, durch ein Zeichen (vgl. Hegewisch) vor unberechtigtem Betreten geschützter Acker; Ein Schlag, ein Holz, Wiesen, Teiche liegen im G–e, werden ins G–e gelegt, geschont, vor Benutzung durch Unberechtigte geschützt; der umschloßne oder begrenzte Weideraum, die Hürde etc.: Gebrochen ist ins Rund | der Herde Nachts ein Wolf .. Nun nach dem Räuber macht mir im G. die Runde. Rost. 72a; Weid-G–e. Mak. 2, 100; Ein Lamm des G–s. Th. 1, 10; Ge. 190; Im Winterstall und Sommer-G–e. 188; Die Feld-G–e (s. o.) von Flechten und Netzen, wo die Schafe in Sommernächten ruhen. 231 etc. und allgm. z. B.: Das G. stürzt [das Haus im Brande]. 10, 306; Der Kyklop, da in seinem G. ihn besuchten | unsere Freund’. Od. 10, 435; Ein Theil [der Bienen] im G–e der Häuser. Ge. 4, 159 etc.; Heitre Hügel, heimlich hohles Heim-G. Mak. 2, 188; Die langweilige Symmetrie und feingebürstete Ordnung unsrer Hof- und Kunst-G–e [Baumpflanzungen]. Or. 2, 10. —
3) (s. 2) zuw. allgem., ein Bezirk, Revier, ohne den Begriff der schützenden Umgrenzung: Die dunkeln Wege | durch das felsige G–e. 2, 18; Als sie nun zum Gipfel aufgeschritten, | eröffnet sich ein geräumiges G. Rol. 7, 8; Führt ein schwier’ger rauher Weg | hernieder in ein tiefes Thal-G. 4, 11; Doch fanden sie den Riesen nicht | in Felsen und G–en. 392 etc. —
4) ohne Mz.: das fortwährende Hegen.
Anm. Bei u. A. Gehäge, an „Hag“ sich anschließend, jetzt meist wie „hegen“ (bei „,hägen“) mit ,e“. — Oberd. der Hai, das Gehai, s.
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