Faksimile 0716 | Seite 708
haupten
Hāūpten, tr.:
(veralt.) köpfen (s. d. und vgl. Häupteln 1) Schm., gw. Ent-h.
Zsstzg.: Án-: (mundartl.) beim Kopf packen, übertr. beschuldigen. Stalder.
Be-:
1) Etwas haben und Dies festhalten, es nicht aufgeben, es nicht fahren, sich nicht nehmen lassen: Eine eroberte Festung, den Platz, das Schlachtfeld, seine Stellung, den Thron, sein Recht, sein Ansehn, seine Würbe b.; Was man erringt, behauptet man hartnäckiger als was man ererbt hat. G. 19, 376; Jene Rolle, die wir so lange behauptet .., auf eine Zeit abzulegen. 39, 290; Bernard hat uns in seiner Kunst zu lieben ein Gedichte geliefert, welches diesen Titel behauptet [ihm entspricht etc.]. L. 3, 239; Was die Liebe gab, werd’ ich .. mit meinem Leben zu b. wissen. Sch. 434b etc.
2) (s. 1) Eine Meinung, eine Ansicht, Etwas b., mit entschiedener Bestimmtheit aussprechen, als Etwas, wovon man nicht abgeht; Du behauptest Das freilich steif und fest gegen Jeden, aber du beweisest es nicht; Ich kann es freilich nicht b., aber ich glaub’ es wenigstens; Sie b. Das noch immer, obgleich Sie schon vom Gegentheil überzeugt sind; Wobei er mit ungläublicher Kühnheit das ganz Absurde als ein ausgemachtes Wahre der Welt ins Angesicht behauptet. G. 39, 235 etc., oft mit abhängigem Satz: Sie b., daß Sie dort waren, dort gewesen zu sein; Ihr behauptetet steif und fest, | nicht reiche der Geist in die Weite. G. 1, 177; 39, 390 etc.; Es sei thöricht, war sein B. etc. [vgl. 3: Behauptung]. 31, 92. Früher, nam. bei L., auch mit Accus. und Infin.: Der die gänzliche Entblößung erst .. aufgekommen zu sein behauptet. L. 11, 221 etc. und mit Auslassung von „sein“ noch: Nun erst wagst du, ihn treulos zu b. Sch. 300b = zu b., daß er treulos sei, vgl.: Ihn treulos nennen etc.
3) Dazu: Diese Behaupter bedenken nicht. Forster B. 1, 82 etc.; ferner: Behauptung, sowohl das Behaupten: Den Unterschied, der zwischen Occupierung und Behauptung eines Landes obwaltet. Hackländer SoldKr. 65; W. 8, 97 als auch: das Behauptete (s. 2): Seine Behauptungen vertheidigen, beweisen; Die Gegen-Behauptung etc.
4) Zsstzg. z. B.: Etwas mitb.; Einem Etwas nach-b., ihm eine Behauptung nachsprechen u. ä. m. Ent-: Einem zur Strafe nach richterlichem Spruch das Haupt vom Rumpf schlagen, edler als das umfassendere köpfen (s. d. 2a): Ludwig XVI. wurde enthauptet; Es fanden viele Enthauptungen statt. Früher so auch bloß: Haupten, vgl. Köpfen und Blättern 2 und 3.