haupten
Hāūpten, tr.:
(veralt.) köpfen (s. d. und vgl. Häupteln 1) gw. Ent-h.
Zsstzg.: Án-: (mundartl.) beim Kopf packen, übertr. beschuldigen. Stalder. —
Be-:
1) Etwas haben und Dies festhalten, es nicht aufgeben, es nicht fahren, sich nicht nehmen lassen: Eine eroberte Festung, den Platz, das Schlachtfeld, seine Stellung, den Thron, sein Recht, sein Ansehn, seine Würbe b.; Was man erringt, behauptet man hartnäckiger als was man ererbt hat. 19, 376; Jene Rolle, die wir so lange behauptet .., auf eine Zeit abzulegen. 39, 290; Bernard hat uns in seiner Kunst zu lieben ein Gedichte geliefert, welches diesen Titel behauptet [ihm entspricht etc.]. 3, 239; Was die Liebe gab, werd’ ich .. mit meinem Leben zu b. wissen. 434b etc. —
2) (s. 1) Eine Meinung, eine Ansicht, Etwas b., mit entschiedener Bestimmtheit aussprechen, als Etwas, wovon man nicht abgeht; Du behauptest Das freilich steif und fest gegen Jeden, aber du beweisest es nicht; Ich kann es freilich nicht b., aber ich glaub’ es wenigstens; Sie b. Das noch immer, obgleich Sie schon vom Gegentheil überzeugt sind; Wobei er mit ungläublicher Kühnheit das ganz Absurde als ein ausgemachtes Wahre der Welt ins Angesicht behauptet. 39, 235 etc., oft mit abhängigem Satz: Sie b., daß Sie dort waren, — dort gewesen zu sein; Ihr behauptetet steif und fest, | nicht reiche der Geist in die Weite. 1, 177; 39, 390 etc.; Es sei thöricht, war sein B. etc. [vgl. 3: Behauptung]. 31, 92. — Früher, nam. bei auch mit Accus. und Infin.: Der die gänzliche Entblößung erst .. aufgekommen zu sein behauptet. 11, 221 etc. und mit Auslassung von „sein“ noch: Nun erst wagst du, ihn treulos zu b. 300b = zu b., daß er treulos sei, vgl.: Ihn treulos nennen etc. —
3) Dazu: Diese Behaupter bedenken nicht. B. 1, 82 etc.; ferner: Behauptung, sowohl das Behaupten: Den Unterschied, der zwischen Occupierung und Behauptung eines Landes obwaltet. SoldKr. 65; 8, 97 — als auch: das Behauptete (s. 2): Seine Behauptungen vertheidigen, beweisen; Die Gegen-Behauptung etc. —
4) Zsstzg. z. B.: Etwas mitb.; Einem Etwas nach-b., ihm eine Behauptung nachsprechen u. ä. m. — Ent-: Einem zur Strafe nach richterlichem Spruch das Haupt vom Rumpf schlagen, edler als das umfassendere köpfen (s. d. 2a): Ludwig XVI. wurde enthauptet; Es fanden viele Enthauptungen statt. Früher so auch bloß: Haupten, vgl. Köpfen und Blättern 2 und 3.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.