Faksimile 0710 | Seite 702
hauben
Hāūben, tr.:
mit einer Haube versehn, be-h., z. B.: Eine Braut h. Günther 504, s. Haube 2b; Mein Brautkranz ist geraubt, | ich bin nunmehr gehaubt. Mühlpforth 2, 21; Gehäubte Braut. Goltz 3, 139. Einen Falken h., häubeln, s. Haube 2l; vgl. Kappen und Zsstzg. Der gehaubte Kibitz. Tschudi 73; Gehaubte Täubchen. W. 15, 179, s. Haube 2b etc. S. auch Haube 1a.
Zsstzg., vgl. die von Kappen, z. B.: Ab-: die Haube abnehmen: Den Falken a.
Aūs-: (veralt.) Die Tochter a., verheirathen. Schottel 1130b.
Be-: Eine Braut, einen Falken b.; Die Geistlichen ihrer Würde entsetzen . .. bedeckt mit. einer Miter von Papier, welches eigentlich heißt: einen Missethäter b. Gryphius Säug. 151.
Eīn-: Haubt das entkränzte Haupt mit Flor und Perlen ein! Lohenstein Ros. 81.
Ent-: Den Falken e., ab-h., vgl.: Entwaffnet und entsturmhaubet. Sturz 2, 314.
Um-: Vor schwarz umhaubter Nacht. V. Sh. 3, 580 etc.