hauben
Hāūben, tr.:
mit einer Haube versehn, be-h., z. B.: Eine Braut h. 504, s. Haube 2b; Mein Brautkranz ist geraubt, | ich bin nunmehr gehaubt. 2, 21; Gehäubte Braut. 3, 139. — Einen Falken h., häubeln, s. Haube 2l; vgl. Kappen und Zsstzg. — Der gehaubte Kibitz. 73; Gehaubte Täubchen. 15, 179, s. Haube 2b etc. — S. auch Haube 1a.
Zsstzg., vgl. die von Kappen, z. B.: Ab-: die Haube abnehmen: Den Falken a. —
Aūs-: (veralt.) Die Tochter a., verheirathen. Schottel 1130b. —
Be-: Eine Braut, einen Falken b.; Die Geistlichen ihrer Würde entsetzen . .. bedeckt mit. einer Miter von Papier, welches eigentlich heißt: einen Missethäter b. Gryphius Säug. 151. —
Eīn-: Haubt das entkränzte Haupt mit Flor und Perlen ein! Lohenstein Ros. 81. —
Ent-: Den Falken e., ab-h., vgl.: Entwaffnet und entsturmhaubet. Sturz 2, 314. —
Um-: Vor schwarz umhaubter Nacht. V. Sh. 3, 580 etc.
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