Faksimile 0700 | Seite 692
Faksimile 0700 | Seite 692
hantieren
Hantīēren, intr. (haben) und tr.:
zunächst: mit den Händen, dann allgm.: geschäftig sein; ein Gewerbe treiben; einen Handel treiben; sein Wesen treiben; wirthschaften, lärmen, poltern; mit Etwas umgehn oder umstehn, handhaben etc.: Schiffleute, die auf dem Meere h. Offenb. 18, 17; Der Wilderer, denn so dürfen wir ihn wohl nennen, nachdem wir ihn mit seiner Flinte handieren gesehen. Auerbach Ab. 230; Das Handieren am Ladentisch. Dicht. 1, 175; Tag und Nacht zu h. Beck Arm. 89; Wer weiß, wer über der Küche hantieret oder gepocht hat. Gellert 3, 159; Der Bauer schalt den Bergmann, daß er es wage, auf seinem Acker zu h. G. 16, 107; Der Meister hantierte wunderbar still und kaltblütig. Höfer V. 121; Daß ich mit den Fäusten umherhantierte. Immermann M. 2, 50; Sie hantierten wie die Teufel in Erde, Holz und Steinen. Keller gH. 3, 2; Viehhändler, die mit den deutschen Herdebesitzern schachern und h. Kohl A. 2, 128; Wider Frankreich zu handieren. König Kl. 1, 51; Auch brauchte er die Tage nothwendig, neue Kleider auf die Hochzeit und sonst Mancherlei zu h. Stilling 1, 27; Die Biene .., mit Beinen und Flügeln h–d. Tieck NKr. 4, 261; Die Menschen .. h. so abgeschmackt mit deiner [der Schönheit] Göttlichkeit. Acc. 1, 67; Der Stein ist zu groß, er lässt sich nicht gut h. etc. Dazu: Sie gingen hin Einer auf seinen Acker, der Andere zu seiner Hantierung. Matth. 22, 5 [,,an sein Gewerbe“. Eß]; Unehrliche Hantierung treiben. 1. Tim. 3, 3; Daß Gewerb und Hantierung [Handel] wohl gelinge. Hes. 28, 5; An die Behandlung und Handierung schwerer Dinge gewöhnt. Kohl E. 2, 290; Derjenige Bürger .., welcher mit den Hantierungen seiner Knechte wucherte. L. 6, 293 etc. Ferner: Hantierer, Handwerker. Schm.; Händler, Handeltreibender. Hesek. 27, 27; Luther 1, 296b; Deine Hantierer [,,die mit dir verkehrten“. Zunz] von Jugend auf. Jes. 47, 15. Bei der Hantiererei [dem Gewerbe, in verächtl. Sinn], dem Rechtsverdrehen. Gutzkow R. 1, 22. So hübsch und hantierlich [handlich] um die Wohnungen geordnet. Kohl A. 2, 107 etc.
Anm. Schon mhd., s. Benecke, Fortbildung von Hand“, daher auch die südd. Ausspr. und Schreibw. Handieren, neben dem gw. H. (vgl. frz. hanter) oder in schlechterer Schreibw.: Handthieren. Veralt. ist die Fügung: Um Etwas h., darum handeln, es durch Handeln in Besitz zu bekommen suchen. Spr. 3, 14 und Schm.; ferner: An Einem h. 2. Petr. 2, 3, wofür es Luther 1, 296b heißt: Die in Geizerei mit erdichten Worten über euch handeln werden, ihren Gewinst zu treiben.