hantieren
Hantīēren, intr. (haben) und tr.:
zunächst: mit den Händen, — dann allgm.: geschäftig sein; ein Gewerbe treiben; einen Handel treiben; sein Wesen treiben; wirthschaften, lärmen, poltern; mit Etwas umgehn oder umstehn, handhaben etc.: Schiffleute, die auf dem Meere h. 18, 17; Der Wilderer, denn so dürfen wir ihn wohl nennen, nachdem wir ihn mit seiner Flinte handieren gesehen. Ab. 230; Das Handieren am Ladentisch. Dicht. 1, 175; Tag und Nacht zu h. Arm. 89; Wer weiß, wer über der Küche hantieret oder gepocht hat. 3, 159; Der Bauer schalt den Bergmann, daß er es wage, auf seinem Acker zu h. 16, 107; Der Meister hantierte wunderbar still und kaltblütig. V. 121; Daß ich mit den Fäusten umherhantierte. M. 2, 50; Sie hantierten wie die Teufel in Erde, Holz und Steinen. gH. 3, 2; Viehhändler, die mit den deutschen Herdebesitzern schachern und h. A. 2, 128; Wider Frankreich zu handieren. Kl. 1, 51; Auch brauchte er die Tage nothwendig, neue Kleider auf die Hochzeit und sonst Mancherlei zu h. 1, 27; Die Biene .., mit Beinen und Flügeln h–d. NKr. 4, 261; Die Menschen .. h. so abgeschmackt mit deiner [der Schönheit] Göttlichkeit. Acc. 1, 67; Der Stein ist zu groß, er lässt sich nicht gut h. etc. — Dazu: Sie gingen hin Einer auf seinen Acker, der Andere zu seiner Hantierung. 22, 5 [,,an sein Gewerbe“. Eß]; Unehrliche Hantierung treiben. 1. 3, 3; Daß Gewerb und Hantierung [Handel] wohl gelinge. 28, 5; An die Behandlung und Handierung schwerer Dinge gewöhnt. E. 2, 290; Derjenige Bürger .., welcher mit den Hantierungen seiner Knechte wucherte. 6, 293 etc. Ferner: Hantierer, Handwerker. Händler, Handeltreibender. 27, 27; 1, 296b; Deine Hantierer [,,die mit dir verkehrten“. von Jugend auf. 47, 15. — Bei der Hantiererei [dem Gewerbe, in verächtl. Sinn], dem Rechtsverdrehen. R. 1, 22. — So hübsch und hantierlich [handlich] um die Wohnungen geordnet. A. 2, 107 etc.
Anm. Schon mhd., s. Fortbildung von „ Hand“, daher auch die südd. Ausspr. und Schreibw. Handieren, neben dem gw. H. (vgl. frz. hanter) oder in schlechterer Schreibw.: Handthieren. Veralt. ist die Fügung: Um Etwas h., darum handeln, es durch Handeln in Besitz zu bekommen suchen. 3, 14 und ferner: An Einem h. 2. 2, 3, wofür es 1, 296b heißt: Die in Geizerei mit erdichten Worten über euch handeln werden, ihren Gewinst zu treiben.
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