Händer
Hä́nder, m., –s; uv.:
in Zsstzg.: Naturgesch.: s. Hand 1k und ähnl.: Kurz-, Lang-H. etc., vgl. Händig, — ferner: Bēīden-, Zwēī-: (veralt.) eine Pers., die zweihändig (s. d.), links und rechts ist, und daher übertr.: Einer, der sich mit beiden Parteien verhält, Achselträger; Beiderhander; Beiderhänderisch, a. (s. ferner auch: Schlachtschwert (s. d.), vgl.: Mit einem Schlachtschwert, so die Schweizer Zweihändler nennen. 1, 151. — Gesámmt-: die zur gesammten Hand (s. d. 1c) Belehnten. — Trēū-: (veralt.) Einer dem Etwas „zu treuen Händen“, zur Verwaltung übergeben ist, Kurator: Sein T. und Vogt. Jud. 1, 296, bei Treuhandler etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.