gulden
III. Gǘlden, a.:
alterthümliche Form st. Golden (s. d. I. Anm.), außerdem bergm. nam. in einigen Zsstzg. mit Farben, wo sich auch die Formen: Güldig, Güldisch und Gültig finden, das Letztre wohl am richtigsten, da die Bez. nicht grade für Golderze gilt. So hat man z. B. unter den Silbererzen (s. Zsstzg. von Erz): Grau-, Roth-, Schwarz- und Weißgültig Erz. 3, 310, vgl.: Rothgülden Erz von weißgülden zu unterscheiden. 40, 52; Einen schönen Handstein von rothgüldigem Erz. Luth. 208a etc.
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