Gross
Grossierer
Grossist
Gróss, m., –es; –e, uv. (als Maßbestimmung bei Zahlw.):
1) zwölf Dutzend oder 141 Stück (s. Groß 2e): Zwei G. Stahlfedern, Thonpfeifen etc. Niederd.: Das Grötchen. — 2) die Hauptmacht, die den größten Theil umfassende Anzahl etc.: Das mittlere G. beider Kriegsheere. 3, 1, 874 Z. 6). —
~īērer, m., –s; uv.; ~ist, m., –en; –en: Großhändler.
Anm. S. Groß, Anm. — Mundartl.: Die Grosse: das Versteigrungsprotokoll. Schmj. 81.
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