gipsen
I. Gipsen, tr.:
mit Gips überziehn: Aus steif gegipsten und bemalten Sälen. R. 1, 278. — Dazu: Gipser: Gipsarbeiter, Gipsgießer (dagegen: Gī(ē)pser, s. Gimpel, Anm.).
Zsstzg. z. B.: Be-: Wegnahme der Begipsung. Guhrauer L. 2, 87. —
Über-: Die Decke ü. etc. —
Ver-: mit Gips verschließen: Flaschen, welche man sehr sorgsam vergipst hatte. Heinse Petr. 1, 94.
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