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Gegner Gegnerin
Gêgner, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
Person, die Jemandes Ansicht, Handlung, Thun etc. entgegen ist: Sein G. bei der Doktordisputation, in einem Proceß; Ein erklärter G. jeder freiern Ansicht; Der Verf. eines Entwurfes der Farbenlehre wurde gefragt, warum er seinen G–n nicht antworte . . . . Ich habe, sprach er, niemals G. gehabt, Widersacher [s. d.] viele. G. 40, 5; Den erklärtesten G. des Prinzen. Sch. 804b; Was sag ich, Heinrich, dir von unsern Feinden, | da du mein nächst- und schlimmster Gegner bist? Schlegel Sh. 6, 113. Zuw. auch von Nicht-Personen: Was können Richter thun, wenn die Gesetze sprechen, | die G. des Gefühls. Alxinger D. 139.