Gebbar
Gebbarkeit
Gêbbar(~keit, f.):
so beschaffen, daß es gegeben werden kann, in Zsstzg., vgl. die v. geben, z. B.: Gewisse nicht näher an-g–e Veränderungen. gB. 1, 221, s. angeblich. — All dein Flehen ist vergeblich (s. d.), diese Sünd’ ist nicht ver-g. etc.
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