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gaunern
Gāūnern, intr. (haben):
als Gauner handeln: G–de Krämer. Mügge Nov. 1, 7; tr. in Zsstzg., z. B.: Der dir die Arbeit abfeilscht, ja abjaunert. Hacklünder Sklav. 1, 78; Hatte mir der Kerl eine hübsche Summe abgegaunert. Scherr Nem. 2, 75; Einen be-g.; Er hat sich ein hübsches Vermögen ergaunert; Wähne nicht, daß ich mich von dir über-g. [übers Ohr hauen etc.] lassen werde. Scherr Nem. 2, 284; Die armen Seelen, die sie an Spanien vergaunert [gaunerisch verhandelt]. Jahn M. 69; Ihr habt ja verflucht viel Geld, wo habt ihr’s denn zusammengegaunert? Waldau Nat. 3, 175 etc.