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Begängnis
Begängnis, n., –ses; –se (seltner f.; –se):
eig. Alles, was feierlich begangen wird, z. B. = Procession: Von unserer röm. Bienen heiligen Ausfahrten und Begängnussen. Fischart B. 265b etc. Jetzt gewöhnl. von der feierlichen Todtenbestattung. Baruch 6, 31; Das B. fand Nachts statt. Kühne Fr. 59; Sonst sollt ihr gar mit der B. Nichts | zu schaffen haben. Schlegel Cäs. 3, 1; Ihren Sänger ehrt die Herrin | durch ein prächtiges B. Uhland 313. An prunkhafte Leichen-B–se gewöhnt. G. 20, 88; Die Prunk-B–se. ebd. s. Begehen 1c.
Anm. Ungw. ist das einfache Gängnis, wie auch die Zsstzg.: Ver-G. = Vergehung, z. B.: Verzeiher der Vergängnisse. Rückert Mak. 2, 132.