Gaffel
gaffelicht
ig
Gáffel, f.; –n; –chen, ein; -:
1) gabelförmiges Werkzeug (s. Gabel): Wo Netz und Hamen auf G–n | trockneten. 1, 47; Trocknete maschiges Garn auf G–chen. 2, 116; ThEp. 3, 2; Mit zweizackiger G. [Fleischgabel]. 172; Georg. 1, 264; 2, 359; Hor. 1, 306; 2, 191; Für die G–n [gabelförmige Stützen der Hütte] ragt’ ein Gesäul auf. Ov. 2, 105 etc. — 2) Schiff.: Art Rah, die mit gabelartigem Ausschnitt um einen Mast liegt, um das Oberleck eines Gaffelsegels zu tragen; oft = Besahn-G., an der die Nationalflagge aufgehisst ist, so z. B. (56) 1, 295; Pilg. 2, 93; Wald. 43 etc. — 3) Turnk.: Art Seitensprung. T. 200. — 4) (s. Gabel, Anm.) = Zunft. Priv. 897, nam. in Köln, z. B.: Nicht eine von den G–n, | die nicht das Schwert schon zog. Garb. 87. So G.-Herren, Rathsherren als Beisitzer der Zünfte etc. —
~icht, ig, a.: mit Gaffeln versehn, gaffelähnlich: Den hangenden oder umgekehrt von der gaffelichten Schleife getragenen Pflug. Ländl. 1, 85.
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