Fluder
GeF.
Flūder, Ge-F., n., –s; uv.:
1) Bergb., Mühlenb.: breites Wassergerinne, Fluthbett. —
2) flatternder, flitternder Staat etc.: Ihr bischen Putz und Ge-F. am Leib. SchM. 184 etc., vgl. 1, 586 etc., u. Flößen, Anm.: „fludern“.
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