Esch
Esch, m., –(e)s; –e:
nebeneinanderliegende Äcker als eine Gesammtheit zusammengefasst und behandelt, Flur, Zelge, Schlag etc.; E. ist ein gemeines Feld, das Mehrere zusammenbauen etc. Osn. 1, 20; 4; Ph. 3, 202 ff.; 2, 337 etc.; Die Gemeindeflur führt den Namen Esch; unter Mark versteht man dagegen das ungetheilte meist unangebaute Land der Gemeinde. Geogr. 3, 32, vgl. auch den Ggstz. Kamp. — 2) zuw. wird es auch als das bebaute dem Brachfeld gegenübergestellt; Soll es weiden in dem Brach und nicht in dem E–e. Weisth. 1, 33. — 3) Andrerseits heißen die einzelnen Schläge oder Arten eines Feldes nach der Zeit ihrer Bestellung: Sommer-, Winter-, Brach-E. — 4) Die E–e und Trift haben, — als Genosse eines Esches die Hutgerechtigkeit darin in der Brache haben.
Anm. Goth. atisks. ahd. ezisc, mhd. ezesch, esch 1, 761b) gehört zu essen und bez. das Feld als das nährende, als Weideland. Vgl. Ösch etc. 1445; 1, 232c; 1, 123. — Dazu außer Esch- Heie, m., –n; –n 1, 649b) Feldhüter, auch: Eßban, Eßpan, m. (n.), –s; –e: freier Weideplatz auf einer Flur, Anger (s. d. bei 1, 119. S. auch Etter.
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