ernsten
Ernsten, intr. (haben):
Ernst machen: Das Gewissen, womit er ehedem heuchlerischen Scherz getrieben, fing nun an zu e. M. 1, 75; Ob hier gescherzt oder ge- ernstet sei. 104; Jst’s gekurzweilt oder soll’s geernstet sein? 5, 118; Ph. 2, 61; Der Vf. mag scherzen oder e. 2, 301); bei andern neuern Schriftst. selten, s. 11, 622.
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