eichen
II. Ēīchen, tr.:
Maß u. Gewicht die gesetzmäßige Größe und Schwere geben: Der geeichten Maße sich bedienen. 2, 122; Es wird im ganzen Lande auch nur eine Manier sein, die Frucht- und Weinmaße zu e., zu sinnen und zu fechten. 3, 476; Die Maßstäbe .. richtig geeicht. Kl. 2, 284; Er eichet alle Fässer. 299 etc. Auch: Ein Fischergarn e., den Maschen die bestimmte Größe geben, damit die junge Brut nicht mitgefangen werde. s. — Ein Schiff e., seine Lastigkeit, die Ladung, die es nach Gewicht und Größe mit Sicherheit führen kann, bestimmen. 11 u. 457b u. ä. m., z. B.: Wilhelm Herschel hat durch seine Stern-Eichungen gefunden. K. 1, 156.
Anm. Oft mit „ai“ geschrieben, s. 1, 15c; Nbnf.: Vergönnt dem spielenden Geist die Flur zu eichnen [abzugrenzen etc.]. 10, 7, vgl. 1, 18c, wo auch z. B.: Ein–e., z. B. Schmalz in die Eich, in das Blechmaß etc., ferner 1, 414b. Plattd. iken wohl von eich, lat. aequus (gleich). — Sinnvrwdt. s. die Stelle von wozu man vgl. 1, 304 u. 3, 255, außerdem „echten“ mundartl. ,,wrogen“, und vgl. gleichen, justieren u. ahmen. — Hierzu gehören: Eich-Maß, -Elle, -Stab, -Gewicht, -Pfahl, -Schale etc., als das Ur- oder Muttermaß, dem das zu Eichende gleich gemacht wird. Ferner: Ēīch(n)er, m., –s; uv.: Eich-Herr, -Meister, die zum Eichen von der Obrigkeit bestellte Person; Die Herren Gleichgewichts-Eicher führen falsch Maß und Gewicht. M. 142 etc.; bei Schiffen auch Dopper genannt. 240; Ob mit Bezug auf Eichel- Dopp?; in einigen Gegenden auch = Eichmaß. — Ferner: Eīch (e), f.; sowohl die Eichung, das Eichen, als auch das zum Abmessen, Vergleichen dienende Maß, die Größe des geeichten Gegenstandes und der es bezeichnende Stempel: Man gebraucht das Wort Eiche nicht allein für die Messung, sondern auch für den dadurch gefundnen Tonnengehalt. 11b; Wasser-E., auch die Bestimmung des in einer gewissen Zeit aus einer Röhre fließenden Wassers etc.; Sieben Maß Wasser Durchlacher Eich. 3, 227; Um damit bald einem Gedichtchen, bald einem politischen Träumchen in gewissen Journalen die Eiche aufzudrücken. Hog. 1, 61 etc.; In den Mühlen die durch den Eichpfahl vorgeschriebne Höhe des Wassers im Mühlgraben, auch der gesetzmäßige Abstand zwischen Mühlstein und Lauf. 1, 18; Maß-, Seidel-Eich, Blechgeschirr, das ein obrigkeitlich angeordnetes Flüssigkeitsmaß hält; Pfund-Eich, solches Maß für ein Pfund Schmalz etc. ebd.
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