Dreiling
Drēīling, m., –(e)s; –e:
(s. Achtling) = Dreier, als Münze. 7, 44; Hor. 2, 122; auch ein Brot, Backwerk, das soviel kostet; als Maß für 3 Einheiten (z. B.: Zwei Vierling’ und zwei D. uns gereimet. 4, 107 — im Sonett — etc.), nam.: (Bergb.) ein Kasten, worin sich 3mal so viel fortschaffen lässt, als in der Truhe; ein Weinmaß von versch. Inhalt, s. 226a; ein Getreidemaß (½ Metze. als Längenmaß (Spanne etc.). 40, 12; vgl. die Randglosse: D., d. i. mit eim Maß dreier Finger breit. SW. 64, 126; Der auf drei Fingern wiegt | der Erde großen Bau. Himm. 6 etc.; Forstw.: Baumstamm von 12—13“ Durchmesser; Halb-D., von 8—9“ u. ä. m. — S. ferner Dreher 4 und Drilling.
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