Doge
* Doge (ital. dōshe), m., –n, uv.; –n:
Herzog, als Titel des venetianischen oder genuesischen Oberhaupts in früherer Zeit.
Anm. In Ez. oft uv.: Des D. G. 287; 12, 45; Des Ex-D. Br. 2, 802 etc.; Dem D. 33, 232; Kaufm. 3, 2 etc.; Den D. A. 2, 228; Sh. 2, 77; Nat. 3 etc. — Vor Namen, wenn ohne Artikel, gewöhnl. ohne Flexionszeichen, s. Abt, Bischof, Fürst etc.
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