Faksimile 0305 | Seite 297
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dienstlich
Dīēnstlich, a.:
1) zum Dienst gehörig (vgl. amtlich): D–e Geheimnisse zu Privatvortheilen ausgebeutet. Publicist 10, No.: 93; Reihe v. .. d–en Nachweisungen. Gutzkow R. 5, 102; Im d–en Verkehr etc. 2) dienend, d. h. sowohl dienlich (s. d.), hülfreich, förderlich etc., als auch nam. oft in Höflichkeits-Phrasen = gehorsam, unterthänig, dienstergeben etc., s. Schmeler 1, 377 (auch „diensthaft“): D–e Unterthänigkeit. Auerbach Dicht. 1, 278; Wir sind einander freundlich und d. G. 9, 193; Sich für sie auf das d–ste bemühen. 15, 225; Daß ich eurer Pein | will förderlich und d. sein. 11, 113; Ich konnte einem so werthen Manne auf mancherlei Weise d. und behülflich sein. 21, 233; Daß man .. den Damen sich d. und höflich erweise. 24, 134; Die fürsorgliche D–keit, die sie dem Abwesenden geleistet. 15, 231; Widerspenstige Vasallen müssen .. zur D–keit gebracht werden. 32, 388; Treu und d. seines Freundes Harme. Sch. 216b; Simrock Gudr. 218; So ersuche ich ihn hiermit d–en Fleißes. W. 21, 272; 9, 19; D. grüßen etc.
Zsstzg., vgl. die von Dienst, z. B.: Āūßer- [1]: Nur im Dienst gilt die Charge; a. aber etc. Hackländer Sold. 97. Be- [1]: Einige b–e Personen. Paalzow Th. 2, 467. Frēūnd-[2]: F. oder dienstfreundlich grüßen. Góttes- [1]: G–e Formeln. Kant Phil. Rel. 9; So war das Gebäude denn aller g–en Erfordernisse, ja aller Zierden beraubt. G. 26, 202.
Stāāts-: Bei st–er Frohn und politischer Diftelei. Forster Br. 1, 146. Ūn- [2]: Nit un-d zu unserm Sieg gewesen. Berlichingen 54.
Unter-: [2]. Schmeller 1, 377; Gegen den Gästen kostfrei und unter-d. Stumpf 1 45a; U–e Bitte. Merck’s Br. 2, 193; vgl.: Unterdienstschuldiges [ergebenstes] Inserat Rabener 1, 83. Ver:- ein Verdienst enthaltend, gewährend: V–e Handlung; Den Traum von V–keit und Heiligkeit. Miller Siegw. 452; Bei Schätzung gleichzeitiger Verdienste und V–keiten. G. 3, 159; 33, 332 etc.