Burgerthum
Bǘrgerthum, n., –(e)s; 0:
Stand und Wesen eines Bürgers, Bürgerschaft (s. d.): Stimmung des B–s. Tag. 24; Im Alterthum war von der Menschheit gar nicht, sondern nur vom B–e die Rede. 3, 211; 4, 107; 8, XIII; Im neuesten Kleiderschnitt des Pariser B–s. Kl. 1, 45; [Leichname] auf denen das B. sich über das Königthum erhob. Ferd. 1, 157; DM. 1, 1, 769 etc.
Zsstzg. s. die von Bürger, z. B.: Pfāhl-: Benahm den hellgesinnten Gewerbsleuten den letzten Anflug von Spieß- und Pf. Keller gH. 1. 114. —
Spīēß-: Waldau Nat. 3, 19. —
Wélt-: Das W. der Bildung. Guhrauer L. 2, 356 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.