Buch
Būch, n., –(e)s; Bücher; Büch-lein, -elchen, Mz. auch -erchen; -:
mehrere zu einem Ganzen verbundne oder zu verbindende Blätter, insofern sie beschrieben, bemalt, bedruckt etc. sind oder werden sollen.
1) zusammengeheftete oder gebundne Bogen, zum Schreiben, Zeichnen etc. dienend, z. B. nam.
a) die Hefte (s. d.) der Schulkinder: Ein B. einnähen etc.; dem Inhalt und der Best. nach unterschieden, entweder durch Ew. oder Zsstzg.: Ein deutsches, französisches, mathematisches B. (Heft) etc.; — Aufgabe-, Aufsatz-, Exercitien-, Extemporal-, Geschichts-, Naturgeschichts-, Noten-, Vokabel-B. (Heft) etc.; — Schreibe-, Rechen-, Zeichen-, Sing-B. (Heft) etc., vgl. 2. —
b) bei Geschäftsleuten zum Verzeichnen der gemachten Geschäfte, der Einnahmen und Ausgaben etc.: Jeder Kaufmann muß gehörig B. führen, B. halten (s. d.), seine Bücher gehörig führen, in Ordnung halten, Alles in seine Bücher eintragen oder buchen (s. d.); Bei Einem mit einer bedeutenden Summe im B. stehn, sie ihm schuldig sein etc.; Ge- schäfts-, Handlungs-, Konto-, Rechnungs- Bücher; Die Bücher, deren ein Kaufmann hauptsächlich bedarf, sind ein Manual, Hand-B., auch Memorial, Merk-, Denk- B., Kladde genannt, zur Eintragung der Einnahmen und Ausgaben ohne Sonderung; dann ein Journal, Tage-, Monats-B., worin die Posten aus der Kladde nach Debet und Kredit (Soll und Haben) gesondert werden, und endlich das s. g. Haupt-B., aus welchem die Jahresbilanz gezogen wird etc. —
2) ein für die Offentlichkeit bestimmtes Werk, nam. ein gedrucktes oder für den Druck bestimmtes: Schreibe Das zum Gedächtnis in ein B. 2. 17, 14; Das B. dieses Gesetzes. 1, 8; Im Gesetz-B. 8, 34; 29, 18; 9, 2; Viel Büchermachens ist kein Ende. 12, 12 etc. — Ein Schriftsteller schreibt, verfasst ein B., ein Buchhändler übernimmt den Verlag des Buches, lässt es drucken, versendet es etc.; Das B. wurde schnell vergriffen und machte eine neue Auflage nothwendig; Rohe d. i. ungebundne Bücher; Ein schön gebundnes B.; Von diesem B. giebt es eine Ausgabe in Oktav und eine in Duodez; Gute, schlechte Bücher; Der Inhalt des B–es entspricht dem Titel nicht; Wie aus dem B. [wie gedruckt, mit großer Geläufigkeit] lügen. 3, 115 etc.; Mehr geeignet, die Angelegenheiten einer Partei in Broschüren (s. d.) .. zu verfechten .., als daß er ein B. zu schreiben fähig gewesen wäre, welches man für ein bedächtiges Kunstwerk ansprechen könnte. 39, 217; Ich hätte .. mit geringer Mühe aus meinem Bogen ein Büchlein, aus dem Pamphlet ein Werk machen können. 11, 519 etc. — Auch hier (s. 1a) nähere Best. durch Ew. oder Zsstzg., z. B. kann ein deutsches, englisches B. etc. sowohl ein Heft für deutsche, englische Arbeiten (1a), als auch ein Werk in deutscher, englischer Sprache bez.; ebenso: ein mathematisches B. Werk über mathematische Gegenstände; Geographie-, Geschichts-B. etc. Die Zsstzg. nach dem Inhalt sind unerschöpflich, vgl.: Das Rhein- und Main-Büchlein. 2, 328 (vgl. 26, 195 ff.); dagegen z. B. Brocken-B., worin die Besucher des Brockens sich einzeichnen, und allgem. Fremden-B., Liste der angekommnen Fremden etc. —
3) auch ein größerer Abschnitt eines Werks als eine Art von selbständigem Ganzen, was natürlich sich nach der vom Verfasser oder Herausgeber getroffnen Einrichtung richtet. So kann also ein B. mehrere Bände umfassen und umgekehrt auch ein Band mehrere Bücher (abgesehen davon, daß der Buchbinder auch ganz versch. Bücher zusammenbinden kann): Die 5 Bücher Moses; Die 24 Bücher der Jliade etc. — Für dramatische Werke gilt dagegen Akt, Aufzug, Handlung, vgl. auch Gesang, Theil. — 4) übertr. z. B.: So Jemand nicht ward erfunden in dem B–e des Lebens, Der ward geworfen in den feurigen Pfuhl. 20, 15; 12; Tilge sie aus dem B–e der Lebendigen. 69, 29; 12, 1; So stand es denn im B–e des Schicksals auf meinem Blatt geschrieben. 23, 69; Begebenheiten, die große Blätter aus dem B–e des Schicksals sind. 9, 414; HBr. 1, 9; Was in das B. mit ehrnem Griffel schon | der Genius der Zeiten eingetragen. 4, 55; In dem B–e der Natur. 511b; Aus Cythereas goldnem B. [in einigen italienischen Republiken das Verzeichnis, in welchem die adeligen Familien eingeschrieben stehen] gestrichen. 27a; Das schwarze B. Spr. 2, 65a, Verzeichnis Verdächtiger etc.); Wunderlichstes B. der Bücher | ist das B. der Liebe; | ... Wenig Blätter Freuden, | ganze Hefte Leiden; | Einen Abschnitt macht die Trennung. | Wiedersehn! ein klein Kapitel, | fragmentarisch. Bände Kummers etc. G. 4, 29 ff. — 5) nach der Ahnlichkeit:
a) der dritte Magen der Wiederkäuer, auch Blättermagen, Psalter, Kalender etc. —
b) eine Anzahl zufammengelegter Papierbogen, als Maß = ½ Ries, d. h. bei Schreib- 2, bei Druckpapier 25 Bogen; so auch werden die geschlagnen Gold- und Silberblätter buchweise verkauft und zwar hat hier ein B. abwechselnd zw. 12 und 25 Blätter. —
c) Kartensp.: alle Blätter einer Farbe zusammengenommen.
Anm. 1. Verkl. Büchlein, s. o.; Büchelchen in Duodez. 14, 64; 23, 55; 31, 20; 39, 17 etc.; zuw. auch Büchel. Br. 2, 151; 1, 545; 10, 16 etc. — Die Mz. Buch gilt hochd. nur, wie überhaupt bei Maßbestimmung, in der Bed. 5b: Zwanzig Buch Papier sind ein Ries; In ganzen oder halben Buchen. 2, 805; doch auch: Was ich mit Büchern Papier nicht aufschließen könnte. 233 etc. Als Zsstzg. gilt im Allgem. Buch-, aber Bücher-, wo von einzelnen die Rede ist, z.B. Bücher- Auktion, Versteigerung, Bort, Brett, Kenner, Kunde, Saal, Sammlung, Wurm etc. In einigen Fällen herrscht Schwanken, z. B. Bücher- oder Buch- Macher(ei) und zuw. wird ein Untersch. gemacht z. B. zw. Buch- und Bücher-Handel (Händler) etc., indem Dies sich auf einen Mann bezieht, der eben einzelne Bücher, wie sie ihm vorkommen, kauft und wieder verkauft (Antiquar), Jenes auf ein Geschäft mit Büchern ohne solche Beschränkung (vgl. Tuch- und Tücher-Handel etc.).
Anm. 2. Goth. bóka, Buchstabe (s. d.), wohl nach der Buche, in deren Zweigstücke die zu Los und Weissagung dienenden Runenzeichen eingeschnitten zu werden pflegten, Mz. bôkós (vgl. lat. litterae), Brief, B., ahd., mhd. buoch.
Zsstzg. nach Inhalt und Bestimmung (s. 1a; b und 2) unerschöpflich, z. B.: Abecē-: Fibel, plattd. auch: A-Buch; übertr.: Name einer Kegelschnecke. —
Adréß-: Adreßkalender, Wohnungsanzeiger, Nachweise-B., in Östreich „Schematismus“. — Án- dachts-: zur Erbauung für Andächtige dienend, Erbauungs-B. — Aūfgabe- [1a; 2]: Aufgaben für Schüler enthaltend. — Āūfsatz- [1a]. —
Āūfschlage-: Wörter-B. etc. — Āūsgabe-[1b]: worin man seine Geldausgaben verzeichnet. — Bánk- [1b]. —
Befêhl-: Ordonnanz-B.: Mehr .. als drei Substituten in einem Schaltjahr ins B. schreiben. Sch. 107a; scherzh. auch von einer Person: Hört das B.! Stille doch. 327a. —
Bēīcht-: zur Beichte dienend: Die zehen Gebot .. als ein Lehrebüchlin, als ein Sangbüchlin, als ein Beichtbüchlin, als ein Betbüchlin. Luther 6, 314a. —
Bêt-: Gebet-B., Gebete enthaltend: Der Kaufmann muß nicht allzeit das V. in Händen halten, sondern auch das Rait-B. SClara EfA. 1, 338. —
Blūt-: Buch des Blutgerichts. Franck Spr. 2, 65b. —
Bürger-: Verzeichnis der Bürger, Bürgerrolle. — Eīnkauf- [1b]. — Eīnnahme- [1b]. —
Erbāūungs-: Andachts-B. — Faktūr(en)- [1b]: Waarenrechnungsbuch, Kalkulations-B. etc. —
Frāge(n)-: Katechismus. Gotthelf 5, 140; G. 10 etc. —
Frémden-: worin die in einem Gasthaus übernachtenden Fremden eingeschrieben werden, „Nacht-B.“ Gutzkow R. 1, 425; „Schutz-B.“ Steffens Malk. 237, vgl. [2]: Brocken-B. etc. —
Gebêt-: gew. statt Bet-B. —
Gedénk-: dessen Inhalt Einem zur Erinnrung an Etwas dient, z. B. Stamm-B.; Notiz- B., so Tieck A. 2, 123. —
Gedícht-: Gedichtsammlung, Anthologie. — Gêgen- [1b]: die Gegenrechnung enthaltend, Kontrolle. —
Gemēīnde-: Hypotheken-B. Gotthelf G. 26. —
Gesáng-: nam. kirchliche Gesänge enthaltend, wie das ,,Lieder-B.“ weltliche. — Geschä́fts- [1b]. ― Geschícht-: Buch geschichtlichen Jnhalts. L. 11, 597 u. o.; auch Ge- schichts-B.; versch. Geschichten-B., das einzelne Geschichten, Erzählungen enthält. —
Gesétz-: Gesetzsammlung, Koder; schwzr. „Landbuch“. Kohl A. 1, 94. —
Gezēīten-: Fischart B. Vb; Gebetbuch für die Horas; auch (Schiff.) Buch über die Hafenzeit. —
Grúnd-: Verzeichnis über Grundstücke und ihre Gefälle: Grundbücher, Urbarien und Archive. Alexis Dor. 1, 11. —
Hánd-: ein bequem zu handhabendes, oft zur Hand zu nehmendes Buch, s. 1b; nam. auch: ein das Nöthigste aus einer Kunst oder Wissenschaft enthaltendes Buch. — Hándlungs- [1b]. — Hāūpt- [1b]: allgem. ein hauptsächliches, besonders wichtiges B. —
Hāūs-: Grundbuch. — Hāūshaltungs- [1b]: was aber auch ein Werk über Haushaltungskunst sein kann. — Hēū- (veralt.): die Flur- und Feldgesetze enthaltend. —
Hypothēken-: Pfand-B., obrigkeitlich geführtes Buch über die auf Grundstücke hypothekarisch eingetragnen Forderungen; so auch: Stadtpfandbuch, Stadt-, Gemeinde-, Grund-B. etc. —
Jāhr-: Chronik, Annalen: Das J. der Welt. Ramler 2; W. 7, 106. — Kalkulatiōns- [1b]: nam. worin die Waaren kalkuliert, ihr Preis berechnet wird, Faktur-B. —
Kérn-: kerniges, gehaltvolles B. G. 14, 264. —
Kétzer-: ketzerischen Inhalts. Luther 6, 316a. —
Kírchen-: Verzeichnis der Getauften, Gestorbnen, Getrauten, Kommunikanten etc. einer Gemeinde. —
Kóch-: Anweisungen zum Kochen enthaltend. — Kommérs-, Kommérsch-: die bei Studentenkommerschen gew. gesungnen Lieder enthaltend. —
Komplimentīēr-: Anweisung über den äußern Anstand im Benehmen etc. enthaltend. — Kónto- [1b]. —
Lánd-:
1) Gesetz- B., zumal für ein best. Land, Provinz. — 2) Verzeichnis der Rittergüter eines Landes mit den Besitzern, Erben, Schulden etc., auch „Ritter(schafts)-B.“ — Lêbens- [4]: z. B. die Bibel. Leg. 2, 20 etc. — Lêhens-: Lehensregister, veralt. „Mann-B.“; auch bergm.: Verzeichnis der Lehenschaften. — Lêhr-: ein Buch, worin eine Kunst oder Wissenschaft gelehrt wird; versch.: Mahmet in seinem Lehre-B. [das seine religiöse Lehre enthält, der Koran]. 8, 22a, s. Beicht-B. — Lēīb-: 80, hauptsächliches, Lieblings-B. — Lêse-: zum Lesen dienend, auch wohl als Grundlage bei Vorlesungen. — Līēder-: s. Gesang-B. — Mánn-: Lehens-B. — Márkt- [1b]: über die auf Märkten gemachten Geschäfte. — Mérk-: Notiz-B. — Méß-:
1) die bei der Messe üblichen kirchlichen Feierlichkeiten enthaltend. B. Vb; M. [der Katholiken] oder Bibel [der Protestanten]! | Mir ist’s all Eins. 389a etc. —
2) [1b] Handlungsbuch über Meßgeschäfte (s. Markt-B.). — Mōnats- [1b]. — Múster-: als Muster dienend: Da sie [die Bibel] das M. zu jenen .. gewesen. 39; 63; auch: Muster enthaltend, z. B. Stickmuster, Zeugproben, vgl. Musterkarte. — Nácht-: Fremden-B. Nāchweise-: Adreß-B. — Nāmen-:
1) Buch über Eigennamen. — 2) Onomastikon oder sachlich geordnetes Wörterbuch. — 3) Ein Abecebub, der eine neue Fibel oder N., wie wir hier sagen, unter dem Arme hat. U. 2, 210. — Nōten-: Musikstücke etc. enthaltend. — Notīz-: Merk-B., zum Einschreiben von Notizen dienend. — Pfánd-: Hypotheken-B. — Prácht-: prächtiges B., dem Jnhalt, zumeist aber der Ausstattung nach. 18, 47. — Prêdigt-: 104a, s. Postille. — Prōbe-: s. Muster-B. — Psálm-. — Punktīēr-: 4, 177, zum Punktieren dienend, d. h. zur Erforschung verborgner Dinge durch Punkte nach Anweisung der Astrologie, Chiromantie etc. — Rāīt- [1b]: Rechnungs-B.; s. Bet-B. — Rǟthsel-: Sammlung von Räthseln. — Réchen- [1a und 2]: Schülern etc. beim Rechnen dienend; versch. Rechnungs- B. [1b] etc. — Rīēsen-: sehr großes Buch, Foliant. F. 2, 469. — Rítter(schafts)-: s. Land-B. — Sáng-: Gesang-B., s. Beicht-B. — Schrēībe- [1a]. — Schūl-: zum Schulunterricht dienend. — Schúld- [1b]: ein Verzeichnis von Schulden, meist derer, die man ausstehn hat, enthaltend: Unser Sch. sei vernichtet. 19b. — Schútz-: Fremden-B. — Stádt-: s. Hypotheken-B.; auch ein Buch, das die hauptsächlichsten städtischen Urkunden enthält etc. — Stámm-: Geschlechtsregister, vgl. Stammbaum und z. B. 1, 1 etc.; dann ein — ursprünglich wohl nur für Verwandte, später allgem. für Freunde u. Gönner bestimmtes Buch, sichmit einem Denkspruch zur Erinnerung darin einzuzeichnen: Ich muß cuch noch mein St. überreichen, | gönnt eurer Gunst mir dieses Zeichen. 11, 82; 6, 65; 75, 80; 100 etc.; auch übertr.: Er schlug daher das St. seines Herzens krachend zu. Gutzkow Bl. 1, 481; Des Fremden Sprache war ihm ganz genau bekannt. | Er hatte, wie man weiß, von seinen vielen Reisen | mehr als ein St. aufzuweisen. 2, 269. — Stēūer-: die zu entrichtende oder entrichtete Steuer enthaltend, Zoll- B., schwzr. Datz. — Tāge- [1b]: auch = Journal, Zeitschrift, z. B. 335; M. 5,74; nam. aber ein Merkbuch über tägliche Vorfallenheiten, Bemerkungen etc.: Die Tagebücher deiner Reise. 15, 9; Ebenso zieht sich durch Ottiliens T. ein Faden der Neigung und Anhänglichkeit, der Alles verbindet. 161 etc.; Reise-T. etc. — Táschen-. Buch in Taschenformat, nam. ein solches in der Tasche zu tragendes Notizbuch oder ein Almanach. — Trāūm-: worin Träume gedeutet werden. 16a. — Túrn-: Buch übers Turnen; auch Turnlieder enthaltendes Buch. — Verkāūfs- [1b]. — Vérse-: w. 12, 15. — Vólks-: für das Volk passendes, volksthümliches und allgemeinverständliches Buch: [Die Bibel] ist nicht nur ein V., sondern das Buch der Völker. 39, 63. — Wāārenrechnungs- [1b]. — Wánder-:
1) Jtinerarium, Reisebeschreibung. —
2) ein policeilich ausgestelltes Buch mit Bemerkungen über das zunftmäßig erlernte Handwerk etc. für einen Gesellen auf der Wanderschaft, ihm zugleich als Paß dienend. — Wēīsheits-: Weisheit lehrendes Buch: Kauft euch der Flasche W. 2, 211. — Wírthschafts-: Belehrungen über die Wirthschaft, oder [1b] wirthschaftliche Ausgaben und Einnahmen enthaltend. — Wörter-: geordnetes Wörterverzeichnis meist mit beigefügter Erklärung, Lexikon etc.: W. zum Homer; Französisch-deutsches W., wo die französischen Wörter deutsch, Deutsch-französisches W., wo die deutschen französisch erklärt oder übersetzt sind; Etymologisches, synonymisches W.; Hand-W., ein kurzes W.; Das Wörtchen „Nein“ steht nicht in seinem W–e [ist ihm unbekannt etc.]. 1, 393. — Zāūber-: 4, 295. — Zēīchen- [1a]: für Schüler — darein oder danach zu zeichnen. — Zēīt-: Chronik, Annalen. — Zóll-: Th. 617; Steuer-B. — Zúnft-: die Haupturkunden einer Zunft enthaltend u. v. ä.
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