brüteln
Brüteln, intr. (haben) u. tr.:
1) = brodeln. Garg. 70b; 158b. —
2) = brüten, so z. B.: Aus-b. 51a; 271a; In heftig warmen Stuben sich den ganzen Winter ausbrüteln [schmoren etc.]. Sp. 15b. — S. auch 1, 235: Es brütelt = ist stickig warm.
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