Borger
Borgerin
Borgerei
Bórger, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
Person, die borgt, gw. von Andern: Dem Leiher wie dem B. 24, 2; Der B. muß auf den Zahler denken. Sprchw.: Kein B. sei und auch Verleiher nicht. Haml. 1, 3 etc. Dafür auch: Börghart ist Lehnharts Knecht. Sprchw. (s. 22, 7). — Seltner: der Andern borgt, z. B.: Wie viel ärger sie einen Burgen und Wucherer denn einen Dieb gehalten. Spr. 226. Dazu:
~ēī, f.; –en: das Treiben eines Borgers: Dieser Hausstand mit seinen Schulden und B–en. Musik 2, 189.
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