Borg
Bórg, m.:
1) –(e)s; –e (mundartl.): verschnittnes Schwein, Barch (s. d. und Bär I.), z. B. 1, 363, vgl. lat. porcus. — 2) –(e)s; 0: das Borgen, Kredit, gew. in der Verbindung: Auf B., z. B. kaufen. U. 2, 318; Auf (den) [„ dem“ 163] B. geben, nehmen, bekommen, liefern, verabfolgen etc.; auch: Auf Borgs (wohl elliptisch), z. B.: Saufen, anfänglich um baares Geld, zuletzt auf Borgs. 3, 137; Was ich auf Borgs auf dem Leibe trage. 109a etc.; Zu B–e nehmen. rius pers. B. 6, 5; Schuldknechtschaft, welche nicht aus B. entstanden. 1, 641. — Besser ein B. (1) ohne B. (2), als zwei B. (1) mit B. (2). Mundartl. auch: der Erbörg. — 3) (Schiff.) ein überschüssiges, zum Ersatz oder zur Verstärkung dienendes Stück: B. an der Rah, in der Want; B.-Bindsel, -Block etc.
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