blecken
II. Blécken, tr.:
blicken lassen, zeigen, bloßlegen und intr. (haben): sich zeigen, offen liegen, nackt sein:
1) tr. meist: Die Zähne b. (= fletschen, grinsen). z. B.: nach der Falle. D. 158; auf dich. 2, 51 2, 16); gegen uns die Drachenzähne. 1, 8, und sonst oft ohne Präpos. z. B.: Wehm. 127; 131; 2, 69; Dem Kleinen, der seine vier Vorderzähnchen bleckte. Kl. 2,17; Po. 3, 14; F. 2, 449; 1, 7; Acc. 1, 269 etc. — Den Rachen auf 4, 274), gegen Einen b. 1, 382; Die Zunge; die Schenkel b. 1, 495c) etc. — Auch refl.: Ihrser] Keiner darf sich b. [veralt. = sich blicken lassen]. 1, 209a. —
2) intr.: Wenn der Scheitel dir wird b. [kahl sein]. Bibl. 5, 69); Bald blöckete des Meeres Schlund. 3, 121; Wenn die Haut durch Schuh und Strümpfe bleckt. 772; 1050; Steine, die durch Kalk b. 11, 385; Der leid’ge Hunger blecket | aus ihrem gelben Angesicht. 2, 114; Jden [den Berg], der nun ganz fast blecket [nackt daliegt]. 2, 110; Ein rundes Loch blerkt in der Wand. F. 2, 117; Mak. 1, 26; Mit b–den Zähnen. Georg. 3, 514; in den Salzwerken: Die Pfanne fängt an zu b., wenn die Soole soweit eingekocht, daß die Pfanne sichtbar wird etc.
Anm. Zuw. mit blöken (s. d.) in der Orthogr. vermischt; das Faktitiv von blicken (wie senken von finken etc.). Hierzn wohl auch „blach“ (s. d.) von Dem, was weithin offen, frei daliegt, vgl. auch: blachstirnig 403) und s. Zsftzg. z. B.: Ān-: angrinsen: Da die Gefahr | ihn anbleckt. D. 291; Ein Panterthier | das gafft und bleckt ihn an. 2, 10; R. 1, 45 etc.; s. Bläken. — Aūs-: Die Zunge a., ausstrecken. — Ent-: veralt., bloß, offen legen etc.: Der tiefe Grund der Erden [ward] ganz entblecket. — Entgêgen-: Wo brummend euch ein weißer Bär .. den scharfen Zahn entgegenblecket. D. 300, u. ä. m.
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