Binnen
Binnen, praep. m. Dat. u. Genit. = innerhalb:
1) vom Ort, z. B.: B. der Stadtmauer. 3. 25, 29 [fälschlich 2, 36: „Luther gebraucht es noch nicht“]: B. Bords. grL. 2, 98; B. Landes gemacht. Ph. 2, 148; B. der Pfähle wohnen. 4, 255; B. ihren nothwendigen Grenzen. 12, 107 etc. —
2) zeitlich,
a) m. Dat. Par. Br. 1, 133; 4, 279; Br. 1, 514; 18, 67; B. Kurzem. 12, 338: Ph. 1, 124; Nov. 4, 8; 7, 13 u. o. —
b) m. Genit.: B. eines Monats. 1084a; Sh.3,288; Schlangen 32; Graz. 1, 32 etc. — Man beachte die häufige Verbind.: B. jetzt und einer halben Stunde. DrW. 5, 151; B. hier und einem Jahr. 312 etc. — Zuweilen, namentl. bei Schiffern, auch ohne Kasus als adv.: B. [in den Hafen] laufen. grL. 2, 99 etc. — Oft als Bestimmungsw. in Zsstzg. als Ggstz. von,,Außen“, das Innengelegne, Eingeschlossne bezeichnend: B.-Deich, -Hafen, -Land, -Meer, -See etc.
Anm. Von innen und be (vgl. plattd. buten, außen; baven. oben etc.). Veralt.: Binnig. Weisth. 3, 783.
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