Bindsel
Bíndsel, n., –s; uv.:
Schiff.: ein Stück dünne Leine, zwei Taue zu verbinden.
Zsstzg. z. B.: Āūg-: das unmittelbar an der Bucht sitzende, wodurch mit dem oben befindlichen Oben-B. und dem zwischen beiden befindlichen Mittel- B. das Ende eines Wanttaus an seinen stehnden Part gebunden wird. — Hárt-, Hérz-: ein Bindsel mit nicht gekreuzten Schlägen zur Befestigung von Jungfern. —
Knēīf-: ein vorläufiges Bindsel, womit ein paar Taue zusammengebracht werden. —
Krēūz-: dessen Schläge, durch einen oder mehrere senkrechte Schläge, die zwischen den zusammenzubindenden Tauen durchgehn, nochmals zusammengezogen werden. —
Míttel-: s. Aug-B. —
Nóck-: zum Festbinden der Nocken unter die Rahen. —
Öben-: s. Aug-B. etc.
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