Bandit
banditenhaft
* Bandīt (it.), m., –en; –en; –en-:
urspr. ein Verbannter 428a); dann: Straßenräuber. 605b. —
~enhaft, a.: banditenmäßig etc.
Anm. Dafür: Bandner, m., –s; uv. M. 272.
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