Akt
Ākt (lat.), m., –(e)s; –e:
Handlung, Thätigkeit, Gerichtsverhandlungen [s. Akte]: Einen gesetzmäßigen A. [Vollmacht] Davon A. zu nehmen [Dies gerichtlich zu vermerken]. im Schauspiel: Aufzug. — (S. auch Aquädukt, Anm.)
Zsstzg. z. B.: Gnaden-: Gutkow; Willens-: Ders.; Willensäußerung etc.; Zwischen-: Zeit zw. den Aufzügen eines Schauspiels; auch die Musik in dieser Zwischenzeit.
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