1) (vralt.) krank, ſchwach machen, ſchwächen: Wurde mit dem Bauchfluß behaft und davon ſehr gekränkt. Ryff Th. 42; Die Gedächtnis wird .. davon gekränkt. Sp. 30b; Daß .. der Leib geſchwächt werde und gekränkt. 101b; 154a; 193a ꝛc., ſ. Schm., Friſch ꝛe. —
2) (ſ. krank 1d) tief ſchmerzlich verletzen, auf Einen, zumal auf ſeine Seele, ſein Herz einen tiefſchmerzlich ergreifenden Eindruck machen, namentl. auch inſofern man den Anſprüchen, zu denen er berechtigt iſt oder zu ſein glaubt, zu nahe tritt, vgl. beleidigen, das ſich mehr auf die Verletzung der Ehre (als etwas Außern, in den Augen der Welt Geltenden) bezieht, während k. die Verletzung des innern Gefühls bez.: Als Menſchen hab’ ich ihn vielleicht gekränkt, | als Edelmann hab’ ich ihn nicht beleidigt. G. 13, 156; Ich war durch dieſe Bitten weniger beleidigt als gekränkt. Hartmann Unſt. 1, VI ꝛc. a) tr.: Etwas kränkt Einen tief in der Seele. G. 16, 26; 17, 46; Stilling 4, 49 ꝛc.; Von einem Reimarus kränkt mich ein ſolcher Vorwurf in die Seele [tief eindringend]. Mendelsſohn 4, 2, 402 ꝛc.; Die Schmach bricht mir mein Herz und kränket mich. Pſ. 69, 21; Das, was geſchehn iſt, kränkt mich nicht ſo tief, | allein Das kränkt mich, was es mir bedeutet. G. 13, 182; 3, 67; 137; Wenn ein Holunke den andern auf das empfindlichſte k. will. FHJacobi 5, 51; Daß mich mein bisheriges Unvermögen genug gekränkt [geſchmerzt] hat. L. 12, 459; Dort wird Er- innrung dich nicht ums Verlorne k. Rückert BE. 8; Ich bin aufs tödtlichſte gekränkt. Sch. 272a; 609a; Er ſei von Adel, doch im Elend, | unredlich zwar gekränkt, doch redlich ſelbſt. Tieck Cymb. 4, 2; Herz-k–de Leiden erduldet. V. Od. 1, 4; Die ſeelen-k–de Bosheit. 23, 64; 24, 326 ꝛc. Gegen den gewöhnl. Sprachgebrauch von einem nicht verletzenden Schmerzgefühl: In Gram denn | zeig dich ſelber zuerſt, dann wird mich k. [rühren] dein Unglück. V. H. 2, 359. Dagegen oft: Einen an Etwas k., ihm in Bezug auf das Genannte zu nahe treten, ihn daran verletzen, ſchädigen, ihm empfindlichen Abbruch thun: Einen abgedankten an ſeiner Ehre gekränkten Officier. L. 1, 575; Er kann ihn [den Glauben] nicht verlieren, ohne an ſeiner Sittlichkeit, der Ergebung in ſein Schickſal und der Hoffnung einer beſſern Zukunft ſehr gekränkt zu werden. W. 32, 23 ꝛc. So auch: Jemandes Ehre k. ꝛc.; ferner: Mit ſo unverſchämter Lüge | das Ohr zu k. [verletzen] Seiner Herrlichkeit. Chamiſſo 4, 74, und rein körperl.: Meinen [der Biene] Stachel, der dich kränkt. Lichtwer 139; Qualen .., die den Körper k. Nicolai 1, 111 ꝛc. —b) ohne ausdrückl. Obj.: Sorge im Herzen kränket. Spr. 12, 25; Ein Derwiſch! ſolche Schätze! die eignen Kamele! Das kränkt! Chamiſſo 3, 165 ꝛc., nam. oft im Part. Präſ.: Weit unglücklicher iſt der K–de als der Gekränkte. V. 4, 189; Mit k–der Rede zu Zeus Kronion begann ſie. Il. 1, 539; Redeten k–de Worte. Od. 2, 324 und ſo mit perſönl. Dat. (ſ. dacken 6 und Anm.): Dem dieſer Angriff auf ſeine Ehre um ſo mehr, als einem im Amte ſtehenden Prediger, k–d ſein mußte. Schütze Hamb. Th. 350 ꝛc. —c) unperſönl.: Iſt Niemand unter euch, den es kränke meinethalben? 1. Sam. 22, 8; Er freue ſich ſchon ſo viele Wochen darauf; .. wenn es Nichts würde, ſo kränke es ihn todt. Jacobi Ir. 3, 93 ꝛc. (ſ. d). —d) refl. (ſ. c): Niemand wird ſich um deine Plage k. Nah. 3, 19; Der bei ſeinem Gold und Schätzen | tolle ſich zu k. pflegt. Opitz 1, 549; Die Jungfraun k. ſich . . Jeruſalem, die kränket | ihr Herz [= ſich] ohn Unterlaß. 2, 45; Meine Frau kränkte ſich zu Tod. Stilling 3, 11; Weidner 341 ꝛc. —e) das verneinte Partic.: Vollkommen ſtehet das Werk noch | un- gekränkt [unverletzt] von der Zeit. G. 5, 98; Laß uns ungekränkt | .. der Luſt .. genießen. 8, 86; Die ungekränkte Ausübung des Gottesdienſtes. W. 8, 201; Einen Jeden im Beſitz und Genuß Deſſen, was er für Wahrheit hält, ruhig und ungekränkt zu laſſen. 29, 145 ꝛc. —f) Kränkung, f.; –en: etwas K–des: Was härter treffe, Kränkung oder Schimpf, | will ich nicht unterſuchen. G. 13, 193; So treu bewahrſt du jede kleine Gunſt | und für die Kränkung haſt du kein Gedächtnis. Sch. 366a; 272a ꝛc.; Ehren-, Rechtskränkung ꝛc.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: refl.: ſich abhärmen ꝛc.: Sie kränkt und zehrt ſich ab. Kompert Pfl. 1, 263; Der abgekränkte Körper. Günther 1095; Gryph. Fr. 359 v. 222 ꝛc. —
Be-: ſt. des einfachen kränken, verletzen ꝛc. oft in der ältern Sprache, z. B. Stumpf 344a; 427b; 509a ꝛc., ſ. Grimm; doch auch noch oft bei Rückert, z. B.: „Herr, ein Bekränkter.“ Und wer iſt, der dich bekränket? Morg. 2, 73; 1, 172; Bekränkungen | ſind die Schranken doch. Gd. 6, 115; Bekränktheit. 50 ꝛc. Ferner: Doch wir b. Dies [wir bedauern es, es kränkt uns, thut uns weh]. Gryph. Fr. 398 v. 29 ꝛc. —
Durch-: durchdringend kränken: Der durchkränkte Leib in Furcht und Schrecken ſchwebet. Mühlpforth 2, 24; Durchkränkter Sinn. 64. —
Ent-: (vralt.) geſund, ſtarkmachen. Weckherlin 158. —
Er-: (veralt.) ſtatt des Grundw. Spee 72.