achtlich
ächtlich
Achtlichkeit
Āchtlich, ächtlich, a. (–keit, f.; –en) ugw., außer
in Zſſtzg.: Erachtlich: Der Landſyndikus wird — auf dem
mecklenburg’ſchen Landtag — aufgefordert, e–en Bericht ab-
zuſtatten. — Gūtachtlich: G–er Beſcheid; Gutächtlich zu
berichten. W. 13, 142; 152. — Mißä́chtlich: mißach-
tend: Sie begegnen mir ſehr m. König Kl. 2, 316; 3, 49.
— Verä́chtlich mundartl. veralt. ohne Uml. Schaiden-
raißer 47b. — 1) verachtend: Hiob 6, 15; 15, 4; V. herab-
ſchauen. Börne 5, 2; blicken. Chamiſo 4, 127; 3,304; V–es
Lächeln. Monatsbl. 2, 211a ꝛc. — 2) Verachtung verdie-
nend: Solche klein große, v. ſchätzbare Originale. L. 12, 420;
Keines v–en Mannes Genoſſen. V. Od. 9, 475 u. o. Ein
un-v. Geſchenk. Ramler 187 ꝛc. — Sie bis zur V–keit her-
untergeſchätzt. Gervinus Sh. 1, 18; Die V–keit der Profeſſion.
L. 6, 334 ꝛc.
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